Was versteht man unter Energieberatung?
Energieberatung gibt dem Verbraucher Informationen im Bereich von Energie- und Alternativer Energiegewinnung, ihrer Bereitstellung und Speicherung, ihrer Rückgewinnung und Einsparung. Durch maßgeschneiderte Situationsanalysen wird es möglich ein für den Verbraucher individuelles Konzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Seit 2002 ist aus den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung die Energieberatung ein unerlässlicher Bestandteil zur Ausarbeitung für eine sinnvolle Wärmedämmung und Energieeinsparung.
Zum 01. Oktober 2009 ist die Anhebung der energetischen Anforderung an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent angehoben worden.
Die Dämmung ungedämmter begehbarer Geschossdecken bis Ende 2011.
Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung werden im Jahr 2012 erneut auf den Prüfstand gestellt.
Das "Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" bietet das Förderprogramm "Energiesparberatung vor Ort" zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Energieberatung kann durch, speziell durch das "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle", zugelassene Energieberater durchgeführt werden. Diese zugelassenen Energiesparberater dürfen den Energiepass ausstellen.
Hier wird zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis unterschieden. Ziel ist es dabei den eigenen Energieverbrauch zu verringern, dadurch den CO2 (Kohlendioxid) Ausstoß zu reduzieren, Strom zu sparen und dadurch die eigenen Energiepreise zu reduzieren.
Wann und bei welchen Wohngebäuden wird der Energieausweis verpflichtend?
Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweis Pflicht vollkommen ausgenommen. Mit dem Ziel das Erscheinungsbild der Denkmal geschützten Gebäude durch Sanierungsmassnahmen nicht zusätzlich zu beinträchtigen.
Für Wohngebäude, die im Baujahr 1965 oder später entstanden sind, ist der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend.
Bei Nichtwohngebäuden (Gewerblich genutzte Gebäude) ist der Energieausweis mit Aushangpflicht ab den 01. Juli 2009 gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Energieausweise (Energiepass) gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.
Der Energieverbrauchsausweis beinhaltet die Verbrauchsdaten von Wasser, Strom und Heizenergie (z.B. Öl, Kohle, Strom, Gas, ...) der letzten drei Jahre. Die erfassten Verbrauchsdaten, werden als Verbrauchskennwert zusammengefasst. Der Energie Verbrauchsausweis ist deshalb kostengünstiger, besitzt aber dadurch auch eine geringe Aussagekraft.
Beim Energiebedarfsausweis werden genaue bauphysikalische Eigenschaften (Wanddämmmaterialien, Fensterfläche, ...) sowie Heizung, Beleuchtung, Lüftung, ... vom Gebäude aufgenommen und über normierte Nutzungsprofile energetisch analysiert und bewertet. Dieser individuell ermittelte Gebäudekennwert ermöglicht einen direkten Vergleich von gleichartigen Gebäuden.
Nur mit Hilfe des Energiebedarfsausweises, lassen sich Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes erarbeiten, durch welche gezielt der Energieverbrauch reduziert und Kosten gespart werden können.
Welcher Energieausweis ist für mein Gebäude der Richtige?
Ein Energiebedarfsausweis ist notwendig bei Neubauten und für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und einem gestellten Bauantrag vor dem 01. Nov. 1977.
Die Neuausrichtung der EnEV richtet sich nach Referenzbau- und -anlagetechnik für Wohngebäude 2009.
z.B.: U-Werte (m² x K) ... Dach=0,20 / Außenwand=0,24 / Kellerwand=0,35
Bodenplatte bzw. Kellerdecke=0,35 / Wärmebrücken=0,05 / Fenster=1.3(g=0,6).
Transmissionswärmeverlust nach Gebäudetyp zwischen 40 - 65 W(m² x K).
Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Mehrere Berufsgruppen sind berechtigt einen Energieausweis auszustellen. Darunter befinden sich Energieberater des Handwerks, Personen mit berufsqualifizierdem Hochschulabschluss z.B. Bachelor oder Masterstudiengänge, Ingenieure (aus dem Bereich Bau), Architekten.
Was passiert, wenn ich nach der Frist keinen ausgestellten Energieausweis besitze?
Wer keinen ausgestellten Energieausweis für das Gebäude besitzt und/ oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt laut EnEV 2009 ordnungswidrig.
Die Erweiterung der Ordnungswigrigkeiten sind die private Nachweispflicht (Fachunternehmererklärung).
Welche Förderprogramme gibt es?
Der Bund stellt seinen Bürgern und Unternehmen finanzielle Anreize in Aussicht, in die Energieverbrauchsreduktion zu investieren. Zudem gibt der Bund häufig Zuschüsse zu den Beratungskosten. Hierzu können sie bei uns noch nähere Informationen erhalten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau beteiligt sich mit zinsgünstigen Darlehen bei umfassenden Energiesparmaßnahmen in Gebäuden im Rahmen des „KfW-CO2-Minderungsprogramms“ und des „KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms“. Kleine und mittlere Unternehmen können ein Darlehen des „ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm“ für Investitionen in betriebliche und gewerbliche Energieeinsparmaßnahmen erhalten.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis ist mit dem 1. Juli 2008 je nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Eigentümer müssen dann bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie den Energieausweis den potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 gebaut und fertig gestellt worden sind und für später errichtete Wohngebäude ist der Energiepass seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend.
Bis zum 30. September 2008 bestand eine generelle Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Seit dem 01. Oktober 2008 besteht keine Wahlfreiheit mehr und es gilt nur noch der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde.
Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. In einem solchen Fall wird auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Bei anderen Gebäuden besteht Wahlfreiheit und bei Neubauten sind generell seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Wo finde ich noch mehr Informationen zu den Themen Energieausweis und Energieberater?
Auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der KFW Bankengruppe: